BO Kraft

Unsere Prüfingenieure von IGEFA in Oldenburg untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen Ihnen IGEFA und Mitarbeiter gerne. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Telefonisch unter 0441 / 48 06 30 - 0 oder über unser Kontaktformular.